Mahnbescheid

Mahnbescheid – Das gerichtliche Mahnverfahren

6. Mai 2021jessica

Das Mahnverfahren ist ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren, welches der Durchsetzung von geldlichen Forderungen nach 688 ZPO dient. Der Mahnbescheid muss daher ernst genommen werden.

Um nun beispielsweise die Räumung einer Wohnung gerichtlich durchzusetzen, ist deshalb das Mahnverfahren nicht anwendbar. So darf das Mahnverfahren nicht verwechselt werden mit den außergerichtlichen Aufforderungen durch Rechtsanwälte, Unternehmen oder Inkassobüros.

Mit dem Anlauf eines Mahnverfahrens sowie der Zustellung des dazugehörigen Mahnbescheides wird der Beginn einer Verjährung gehemmt. Der entsprechende Artikel über die Verjährungsfristen des BGB erklärt die jeweiligen Verjährungsfristen.

Mahnbescheid

Ein Mahnverfahren ermöglicht eine Vollstreckung von Geldforderungen ohne Erhebung einer Klage, also entsprechend ohne ein Urteil. Hierbei wird nicht überprüft, ob die Forderung auch zu Recht besteht. Hier gibt es weder eine Beweiserhebung oder eine Verhandlung. Das Mahnverfahren ist außer der Erhebung von Zivilklagen ein kostengünstiger und einfacher Weg, um gegen nachlässige Schuldner vorzugehen. Hierbei ist zudem kein Rechtsanwalt notwendig. Das Mahnverfahren wird heute vollständig automatisiert durchgeführt.
Die Voraussetzungen für einen Mahnbescheid sind:

  • die Geldleistung muss fällig sein,
  • die Geldleistung muss durchsetzbar sein und
  • die Geldleistung ist verzögert

Die Ausstellung des Mahnbescheid im Mahnverfahren

Die Mahnbescheide werden in einem elektronischen Verfahren beim örtlichen Mahngericht beantragt. Einen solchen Antrag kann jeder stellen, der der Meinung ist, dass ein Gläubiger einer Geldforderung nicht nachgekommen ist. Die Gerichte überprüfen hierbei nicht, ob die Forderungen auch berechtigt sind. Es ist daher für die Gerichte nicht eindeutig, ob die Schuldner demjenigen, der Geld fordert, auch dieses Geld schulden. Das zuständige Gericht leitet nun das Mahnverfahren ein, wenn ein Gläubiger die Gerichtsgebühren bezahlt und alle Formalitäten erfüllt hat.
Haben nun die Schuldner die Zwei-Wochen-Frist verstreichen lassen und sich nicht beim zuständigen Gericht gemeldet, können diese sich nicht mehr wehren. Auch dann, wenn die Geldforderungen des Gläubigers ausnahmslos überzogen sind, kann er mit einem Vollstreckungsbescheid das verlangte Geld durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.

Mahnbescheid

Einen Mahnbescheid beantragen

Der Mahnbescheid kann nur bei dem für das Bundesland zuständige Amtsgericht, welches die Funktion eines Mahngerichtes betreibt, beantragt werden. Dieser Antrag muss in schriftlicher Form erfolgen. Das notwendige Formular für diesen Antrag ist beim zuständigen Amtsgericht verfügbar und kann auch aus dem Internet geladen und danach ausgefüllt werden. In diesem Formular müssen alle Angaben zum Antragsteller, zu Person des jeweiligen Schuldners und zu den angezeigten Leistungen getätigt werden. Dabei muss der Betrag und auch der Grund der Geldforderung angegeben werden. Hierzu kommen weitere Angaben zu eventuellen Zinsforderungen und wann diese auch zu zahlen sind. Außerdem muss angegeben werden, bei welchem Amtsgericht der Gläubiger im Fall des Widerspruchs durch den angezeigten Schuldner diese Forderung auf dem Gerichtsweg durchsetzen möchte. Wichtig ist hierbei, dass der Schuldner über eine zustellfähige Anschrift verfügt. An eine Adresse außerhalb Deutschlands kann dieser Mahnbescheid in aller Regel nicht zugestellt werden. Der Mahnbescheid kann beim Amtsgericht auf dem Postweg oder persönlich eingereicht werden.

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