Kündigung während Kurzarbeit

Grundsätzlich kann auch eine Kündigung während Kurzarbeit erfolgen!

3. Mai 2022jessica

Sind betriebsbedingte Kündigungen während Kurzarbeit zulässig? Gemeinhin wird angenommen, dass eine betriebsbedingte Kündigung während Kurzarbeit möglich ist.

Zwar darf eine betriebsbedingte Kündigung während Kurzarbeit nicht mit den Gründen gerechtfertigt werden, die zur Kurzarbeit geführt haben. Eine Kündigung wegen eines starken Auftragsrückgangs, die zur Kurzarbeit geführt hat, ist somit nicht zulässig.
Wenn sich die Lage im Betrieb nach Beginn der Kurzarbeit so verschlechtert hat, kann es sein, dass eine „Besserung der Lage“ des Arbeitgebers nicht zutrifft. Da ist die Unterscheidung zwischen dem „vorübergehenden Arbeitsmangel“ und einem „auf Dauer gesunkenen Beschäftigungsbedarf“ wichtig.
Kann der Arbeitgeber nur ersteres belegen, ist das zwar ein triftiger Grund und Anlass für die Einführung der Kurzarbeit, aber noch keine Begründung für eine betriebsbedingte Kündigung.
Für das Bundesarbeitsgericht ist nachvollziehbar, dass eine betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn die Möglichkeit einer Beschäftigung, der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmern, durch später eingetretenen Umstände auf Dauer entfällt.

Kündigung während Kurzarbeit

Kündigung während Kurzarbeit, nur mit besonderer Begründung?

Auch während der Kurzarbeit besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss nur den allgemeinen Kündigungsschutz beachten. Der Kündigungsschutz besteht, wenn Sie wenigstens 6 Monate hindurch bei dem Arbeitgeber ohne Unterbrechung beschäftigt sind und im Betrieb ständig mehr als 10 Mitarbeiter arbeiten.
Der bestehende Kündigungsschutz erlaubt als Kündigung nur betriebsbedingte personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe.

Kündigung während Kurzarbeit bei einem Auftragsmangel?

Kurzarbeitergeld kann der Arbeitgeber nur dann beantragen, wenn lediglich ein vorübergehender Auftragsmangel besteht. Das Kurzarbeitergeld soll nur einen kurzfristigen Arbeitsausfall überbrücken.
• Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist jedoch darauf zu schließen, dass diese Arbeitsstelle auf Dauer entfällt.
• Wird zuerst Kurzarbeitergeld beantragt und später betriebsbedingt gekündigt, dann verhält sich der Arbeitgeber widersprüchlich. Nur dann nicht, wenn eine veränderte Lage eingetreten ist.

Gründe für eine Veränderung könnten sein?

• Seit dem Antrag auf Kurzarbeitergeld sind die Aufträge massiv weggebrochen und die finanzielle sowie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens hat sich dramatisch verschlechtert.
• Nach dem Beginn der Kurzarbeit wurden Arbeiten gebündelt oder an andere Firmen vergeben.
• Nach Anmeldung der Kurzarbeit wurden, einzelne Bereiche der Produktion umstrukturiert und geschlossen.
Für verhaltensbedingte Kündigungen etwa bei Diebstahl gibt es auch während der Kurzarbeit keine neuen Bestimmungen. Sind Sie länger als sechs Monate im selben Betrieb tätig, dann ist auch in Kurzarbeit der Kündigungsschutz gültig. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten uneingeschränkt weiterhin.

Kündigung während Kurzarbeit

Kündigung während Kurzarbeit – Fazit

Kündigung während Kurzarbeit und eine betriebsbedingte Kündigung müssen sich nicht ausschließen. Der Arbeitgeber kann bei Beantragung der Kurzarbeit von einem vorübergehenden Arbeitsmangel ausgegangen sein.
Kommen jedoch noch weitere Umstände hinzu, welche auf einen längeren mitunter dauerhaften Arbeitsmangel befürchten lassen, kann der Arbeitgeber durchaus Mitarbeiter kündigen. Die veränderten Umstände muss der Arbeitgeber allerdings nachweisen können, was mitunter nicht leicht fällt.
Kündigung während Kurzarbeit sollten Arbeitnehmer nicht klaglos hinnehmen. Bei einer Kündigung lohnt sich meistens eine Kündigungsschutzklage. Diese Klage müssen Sie in drei Wochen nach der erfolgten und schriftlichen Kündigung, beim Arbeitsgericht geltend machen.

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