kurzarbeit Urlaubsanspruch

kurzarbeit Urlaubsanspruch

18. Mai 2022jessica

In der Corona-Krise sind Millionen von Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Dabei gibt es bei der Kurzarbeit Urlaubsanspruch aber es muss einiges beachtet werden.

Resturlaub aus dem Vorjahr

Vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld müssen die Arbeitnehmer vorrangig den Resturlaub aus dem Vorjahr aufbrauchen. Dabei gilt beim kurzarbeit Urlaubsanspruch nur etwas anderes, wenn dem Urlaubswunsch der Arbeitnehmers eine anders geartete Nutzung des vorhandenen Resturlaubs entgegensteht. Die Urlaubswünsche, die der Arbeitnehmer äußert, stehen hier immer an erster Stelle.

Was bedeutet der kurzarbeit Urlaubsanspruch für das aktuelle Jahr, in dem die Kurzarbeit anfällt?

kurzarbeit Urlaubsanspruch

Grundsätzlich entsteht der jährliche Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nach den arbeitsvertraglichen oder tariflichen Regelungen. Ein Sonderfall ist jedoch die Kurzarbeit.

Kurzarbeit Urlaubsanspruch und gesetzliche Regelung

Von der Bundesagentur für Arbeit wurde bis zum 31.12.2020 von den Arbeitnehmern, die sich in Kurzarbeit befanden, nicht verlangt, dass diese ihre Urlaubsansprüche aus dem laufenden Jahr einsetzen, um dadurch dann die Kurzarbeit zu vermeiden oder zu verringern. Als Begründung wurde angegeben, dass die Arbeitnehmer 2020 von „Corona“ überrascht worden waren. Ebenso sollten die Eltern auch solche Urlaubsstage nutzen, um die Kinderbetreuung während der Schul- und Kita-Schließungen zu gewährleisten. Dadurch gab es für das Jahr 2020 eine kulante Regelung für den kurzarbeit Urlaubsanspruch.

Im Jahr 2021 gibt es hier von der Arbeitsagentur eine andere Vorgehensweise. Somit muss vom Arbeitnehmer seit dem 01.01.2021 der Anspruch zur Vermeidung von Kurzarbeit wieder eingebracht werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer dem nicht entgegenstehen.

Wenn für das Jahr 2021 in einem Unternehmen die Planung des Urlaubs aufgrund

-von einem Urlaubsplan;

-einer Urlaubsliste;

-aufgrund von Betriebsferien(siehe hierzu auch § 87 I Nr. 5 BetrVG)

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vorgenommen wird, muss der Urlaubsanspruch nicht vorher zur Kurzarbeit-Vermeidung eingebracht werden. Hier wird dann der Urlaub zu den im Unternehmen geplanten Zeiten genommen.

Kurzarbeit Urlaubsanspruch und Vergütung

Wenn dagegen in einem Unternehmen, das Kurarbeit für 2021 angemeldet hat, keine Urlaubsplanung vorhanden ist, ist es dort erforderlich, gegen Ende vom Urlaubsjahr 2021 den Antritt von Urlaubsansprüchen zur Vermeidung von Kurzarbeit festzulegen. Dabei gilt diese Regelung nur, wenn der kurzarbeit Urlaubsanspruch nicht in das Urlaubsjahr 2022 übertragbar ist. Wenn dieser Urlaub nicht genommen wird, liegt hier kein unvermeidbarer Arbeitsausfall vor.

Auf die Berechnung des Urlaubsentgelts von einem Arbeitnehmer darf sich die Kurzarbeit nicht negativ auswirken. Dabei wird das Urlaubsentgelt auf der Grundlage des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn berechnet. Wenn durch die Einführung von Kurzarbeit es zu einer Kürzung der Bezugsentgelte kommt, so werden diese Kürzungen bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

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