
Was bedeutet Kurzarbeit Arbeitszeit?
Mit Vertragsabschluss wird in der Regel die Kurzarbeit Arbeitszeit mit bestimmt. Doch unter Umständen müssen Arbeitnehmer in Kurzarbeit gehen.
wodurch sich ihre reguläre Arbeitszeit quasi verkürzt. Doch was hat das genau zu bedeuten?
Kurzarbeit Arbeitszeit – Das versteckt sich hinter dem Begriff
Der Begriff erklärt sich von selbst, denn bei Kurzarbeit wird Ihre eigentliche Arbeitszeit verringert. Das kann Sie als Arbeitnehmer schon einmal hart treffen. Für einen bestimmten Zeitraum arbeiten Sie einige Stunden weniger als sonst.
Der Arbeitgeber sorgt für die Einführung der Kurzarbeit, wenn weniger Arbeit anstehen sollte. Dies ist durchaus saisonbedingt oder weil die Auftragslage zu der Zeit schlechter geworden ist.
Die Kurzarbeit ist gut für das Unternehmen, da dieses durch die geringen Personalkosten, finanziell entlastet werden.
Vom Arbeitgeber wird das sogenannte Kurzarbeitergeld an seine Mitarbeiter gezahlt, was von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden kann.
Durch die Kurzarbeit verlieren Angestellte nicht vollends ihren Job und bekommen immer noch etwas Geld.

Wie kurzfristig kann Kurzarbeit beantragt werden und für wen?
Kurzarbeit Arbeitszeit kann jederzeit eingeführt werden, da ein Antrag auf Kurzarbeitergeld sehr schnell bearbeitet werden kann. Innerhalb von 15 Arbeitstagen kann schon alles von der Bundesagentur für Arbeit abgeklärt werden. Alle Unterlagen müssen hierfür auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.
Kurzarbeit Arbeitszeit kann nur für bestimmte Personengruppen beantragt werden. Hierzu zählen vor allem Angestellte und Arbeitnehmer.
Davon ausgeschlossen sind jedoch:
– Auszubildende
– Rentner
– Bezieher von Krankengeld
– Minijobber
Ansonsten gibt es keine Eingrenzungen und muss dafür nicht viel beachtet werden. In dem Sinne steht der Beantragung von Kurzarbeit und dem entsprechenden Geld nichts im Wege.
Sie können als Arbeitnehmer, das Geld auch selbst beantragen.

Kurzarbeit Arbeitszeit – Wie ist die Regelung bei Überstunden?
Bevor die Kurzarbeit jedoch beantragt wird, sollten Arbeitnehmer ihre Überstunden abbummeln. Nur dann gilt Arbeitsausfall als unvermeidbar und es ist möglich, die Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken.
Sollte Ihr Arbeitgeber während der Kurzarbeit, Überstunden anordnen, dann ist dies unzulässig. Kurzarbeit symbolisiert, dass nicht genug Arbeit da ist und demnach auch keine Überstunden gerechtfertigt sind. Überstunden während dieser Zeit stellen eindeutigen Widerspruch da, weswegen das so nicht erlaubt ist. Hier begeben sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf gefährlichem Boden, da dies schnell als Tatbestand von Leistungsmissbrauch gelten kann. Der Arbeitgeber macht sich, dann während der Kurzarbeit wegen Betruges schuldig, was seine Folgen mit sich ziehen kann.
Der Arbeitnehmer, der dies einfach hinnimmt, leistet in dem Fall Beihilfe beim Betrug.
So können beiden Parteien Strafen drohen, welche nicht nur Geld, sondern ebenso Haftstrafen mit sich ziehen können. Daher sollte hierbei eher vorsichtig vorgegangen werden und der Arbeitnehmer sollte daher verweigern.