Kurzarbeitergeld aufstocken – Wie funktioniert das?
Mithilfe der Kurzarbeit gehen Arbeitnehmer nicht in die Arbeitslosigkeit und bekommen zumindest einen Teil ihres Geldes immer noch. Doch für viele reicht es gerade in Krisenzeiten nicht mehr.
Doch ist Kurzarbeitergeld aufstocken möglich?
So können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld aufstocken
Trotz Kurzarbeit können seitens des Arbeitgebers, Engpässe vermieden werden. Es ist also möglich das Geld ein wenig aufzustocken. § 106 Abs. 2 S. 2 SGB III iVm mit § 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV besagt, dass Arbeitgeber dies vollkommen freiwillig tun können. Demnach lässt sich Kurzarbeitergeld mit einem gewissen Prozentsatz erhöhen.
So erhalten Sie als Mitarbeiter trotzdem 100 % Ihres Nettogehaltes und müssen daher keine Einbuße machen. Bei dieser Aufstockung fällt jedoch wieder die Lohnsteuer an und bei den Sozialabgaben kommt es auf die Höhe des Ganzen an. Handelt es sich um eine Erhöhung von bis zu 80 % des pauschalierten Nettolohnes, dann ist der Betrag sozialabgabenfrei.
In welchen Branchen wird das Kurzarbeitergeld erhöht?
Meistens das Kurzarbeitergeld Aufstocken durch Branchentarifverträge oder Tarifverträge zur Beschäftigungsversicherung bestimmt. So kann der Betrag einer solchen Erhöhung ganz unterschiedlich ausfallen. In der Regel sind es 75 % bis zu 97 % von der bisherigen Nettovergütung, was so unterschiedlich ausfällt. Demnach besteht auf jeden Fall ein Anspruch darauf, weswegen sich in dieser Hinsicht keine Sorgen gemacht werden muss.
Dies ist bei Unternehmen ohne Tarifvertrag wieder etwas anders. Der Druck für den Zuschuss besteht jedoch weiterhin, da es meist keine eindeutige Regelung im Arbeitsvertrag dazu gibt. So kann Kurzarbeit ohnehin nur mit der Einwilligung des Arbeitnehmers durchgeführt werden und funktioniert sonst nicht. Demnach haben Sie in dieser Hinsicht vielleicht Glück und es wendet sich noch zum Guten. Meist funktioniert es mit dem Geld, sollte es jedoch nicht der Fall oder zu wenig sein, gibt es immer noch andere Alternativen.
Kurzarbeitergeld aufstocken – Mithilfe eines Nebenjobs möglich
Geht gar nichts und gibt der Arbeitgeber keine Erhöhung frei, können Sie immer noch einen Nebenjob als Ausgleich betreiben. In Krisen wie Corona werden sogar die Zuverdienstgrenzen aufgehoben, sodass Sie ohne Bedenken noch etwas anderes machen können. Nicht alle Bereiche haben Auftragsnot, denn es gibt durchaus solche, die dringend neue Mitarbeiter suchen.
Beispiel für suchende Bereiche sind:
– Wäschereien in Krankenhäusern
– Logistik
– Landwirtschaft
– Gesundheitswesen
– Versorgung
Im Grunde suchen diese Bereiche immer, sodass für Sie sicher etwas zu tun ist. Demnach hat auch keiner etwas dagegen, wenn Sie einen Nebenjob bei einer Wäscherei oder Ähnlichem anfangen sollten. So bekommen Sie sicher genügend zusammen, sodass Sie noch von etwas leben können und nicht darben müssen.